Demo-Dokumente
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Detailregelungen in den Abfallgesetzen der Länder
Der Bund hat mit dem AWG 2002 die Bedarfskompetenz für nicht gefährliche Abfälle übernommen. Für den betrieblichen Pflichtabfuhrbereich nicht gefährlicher Abfälle gelten somit länderspezifische Regelungen.Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 467996 -
Eintragung von Stammdaten
Bereits mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wurde die Verpflichtung zur Registrierung von Abfallsammlern und -behandlern eingeführt.WEKA (red) - Andreas Westermayer - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 469940 -
Abgabe und Rücknahme von Motorölen und Ölfiltern
Abgabe und Rücknahme von Motorölen und Ölfiltern: zulässige Verkaufsstellen, unentgeltliche Rücknahmepflicht, etcWEKA (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 470700