© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Mehrarbeit, Überstunden
Praxiswissen
-
Überstundenpauschale
Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023179 -
All-In-Vereinbarungen
Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397 -
Überstundenzuschläge
Der Begriff der Überstunde ist in § 6 AZG definiert. Welche Voraussetzungen gelten für die Abgeltung von Überstunden?Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1147412
Muster
-
Vereinbarung einer Überstundenpauschale
Soll ein Dienstvertrag eine Überstundenpauschale enthalten, gibt es verschiedene Regelungsmöglichkeiten.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128264 -
Widerruf einer Mehr-/Überstundenpauschale
Dieses Muster soll ein Formulierungsvorschlag für einen einseitigen Widerruf einer Überstundenpauschale durch den Dienstgeber darstellen.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128267 -
Dienstvertrag – Textbaustein Zeitausgleich für Mehr- und Überstunden
Nachfolgend finden Sie eine Mustertextbaustein, die Sie im Falle der Vereinbarung der Inanspruchnahme von Zeitausgleich für Mehr- und Überstunden verwenden können.Magdalena Ferner | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 933097