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Steuerfreie Bezüge
Praxiswissen
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Essensbons, freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei. Es ist unerheblich, um welche Art von Getränken es sich handelt (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Fruchtsäfte etc).Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128060 -
Kinderbetreuungszuschuss durch Arbeitgeber
Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens EUR 2.000,– pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Dienstnehmer gewährt, sind abgabenfrei.Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128061 -
Mitarbeitergewinnbeteiligung
Definiert ist die Gewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128062
Muster
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Zukunftssicherung als freiwilliger Arbeitgeberbeitrag (Betriebsvereinbarung)
An dieser Stelle finden Sie ein hilfreiches Vertragsmuster zur Zukunftssicherung als freiwilliger Arbeitgeberbeitrag (Betriebsvereinbarung).Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128255 -
Zukunftssicherung als Bezugsumwandlung (Betriebsvereinbarung)
An dieser Stelle finden Sie ein hilfreiches Vertragsmuster zur Zukunftssicherung als Bezugsumwandlung (Betriebsvereinbarung).Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128256 -
Mitarbeitergewinnbeteiligung (Betriebsvereinbarung)
An dieser Stelle finden Sie ein hilfreiches Vertragsmuster zur Mitarbeitergewinnbeteiligung (Betriebsvereinbarung).Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128257