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Entlassungsschutz
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Entlassung von Lehrlingen
Lehrlinge genießen keinen besonderen Entlassungsschutz. Sie können entlassen werden, wenn einer der in § 15 Abs 3 BAG genannten Auflösungsgründe vorliegt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251663 -
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253118 -
Entlassung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter sowie unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Entlassungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258067 -
Entlassung von Behinderten
Kein besonderer Entlassungsschutzes für Behinderte, jedoch unterliegen begünstigte Behinderte eine besonderen Kündigungsschutz und haben sie nach ungerechtfertigter Entlassung die Wahl, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollenMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248147 -
Entlassung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248063 -
Entlassung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildiener unterliegen einem besonderen Entlassungsschutz. Eine Entlassung ist ausschließlich mit gerichtlicher Zustimmung des ASG möglichMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243052 -
Leistungsklage - unrechtmäßige Entlassung
Dieses Muster dient als Vorlage für eine Klage auf verschiedene Ansprüche des Arbeitnehmers nach ungerechtfertigter Entlassung.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | doc | 22,00 kB | Dokument-ID: 233600 -
Antrag auf Zustimmung des Gerichtes zu einer Entlassung nach MSchG
Aufgrund der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes bedarf es für eine beabsichtigte Entlassung der Zustimmung des Gerichts. Dieses Muster dient als Vorlage für diesen Antrag.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | doc | 29,00 kB | Dokument-ID: 234815