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Pflichten des Arbeitnehmers
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Arbeitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Dienstvertrag, seine Arbeitskraft entsprechend den vom Dienstgeber erteilten Weisungen zur Verfügung zu stellen, wobei die nähere Ausgestaltung der Arbeitspflicht dynamisch erfolgen kann.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241837 -
Treuepflicht
Eine Verletzung der Treuepflicht ermöglicht dem Dienstgeber die vorzeitige Kündigung bis hin zur Entlassung des Dienstnehmers – auch bei besonders geschützten Dienstnehmern wie etwa Schwangeren.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256695 -
Handlungspflichten
In erheblichen Not- oder Zwangssituationen, also nicht bei bloßem Termindruck, kann vom Dienstnehmer auch die Leistung von Mehrarbeit gefordert werden, wobei diese Mehrarbeit zumutbar sein muss.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251799 -
Unterlassungspflichten
Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich grundsätzlich auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wobei Geschäftsgeheimnisse eher wirtschaftlicher und Betriebsgeheimnisse eher technischer Natur sind.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281610