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Praxiswissen
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Merkmale eines Ferialpraktikums bzw Volontariats
Es gibt verschiedene Formen der Ferialarbeit. In der Praxis wird zwischen Ferialpraktikanten, Ferialarbeitnehmern und Volontären unterschieden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241445 -
Ferialpraktikanten und Volontäre aus Nicht-EU-Staaten
Ferialpraktikanten im Sinne des AuslBG sind Schüler (Studenten) eines geregelten Lehr- oder Studienganges an einer inländischen Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht und verpflichtendem Praktikum.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251517 -
Ferialpraktikanten – sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Echte Ferialpraktikanten sind auch im sozialversicherungsrechtlichen Sinn nicht als Dienstnehmer zu beurteilen. Dennoch unterliegen sie der Versicherungspflicht, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.WEKA (red) - Petra Egger - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246540 -
Beschäftigung von Jugendlichen und Kindern
Das KJBG sieht besondere Bestimmungen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor, die in einem Dienstverhältnis, Lehrverhältnis oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251161