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Telearbeit
Telearbeit kann in allen Beschäftigungsformen auftreten und stellt keine eigene arbeitsrechtliche Kategorie dar. Daher gibt es auch kaum spezifische gesetzliche Bestimmungen.
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Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Betriebsvereinbarung – Homeoffice gem § 97 Z 27 ArbVG (außerbetriebliche Arbeitsstätte)
Muster einer Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeitsstätten für Telearbeit (in der Wohnung des Mitarbeiters) mit ausführlichen Anmerkungen.WEKA (red) - Albert Scherzer - Stefan Zischka - Stefan Steinkogler - Markus Reinfeld - Anika Kollar | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678284 -
Telearbeit (Homeoffice)
Da Telearbeit in Österreich bisher gesetzlich nicht geregelt ist, bedarf diese im Einzelnen stets der vertraglichen Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1009904