© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 191137
Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)
§ 46. Rechnungsabschluß
Für die Gebarung des in § 42 umschriebenen Tätigkeitsbereiches hat das Arbeitsmarktservice dem Bundesminister für Arbeit und Soziales und dem Rechnungshof alle für die Erstellung des Rechnungsabschlusses des Bundes erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.