© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 1106513
Aufwandersatzverordnung 2022
§ 1.
Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird wie folgt festgesetzt:
- für das Verfahren erster Instanz
- bis zur ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls, Zahlungsauftrages oder Versäumungsurteils … 330 Euro
- für das weitere Verfahren … 555 Euro
- für das Berufungsverfahren und das Verfahren über einen Rekurs gegen einen Endbeschluss … 555 Euro