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Dokument-ID: 1128250
Aufwandersatzverordnung 2023
§ 1.
Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird wie folgt festgesetzt:
- für das Verfahren erster Instanz
- bis zur ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls, Zahlungsauftrages oder Versäumungsurteils ……..… 345 Euro
- für das weitere Verfahren …………...…………………………………. 575 Euro
- für das Berufungsverfahren und das Verfahren über einen Rekurs gegen einen Endbeschluss ....…………………………………………………………… 575 Euro