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Dokument-ID: 185790
2. ABSCHNITT
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)
2. ABSCHNITT
Zentralbetriebsrat
§ 37. Errichtung von Zentralbetriebsräten
Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 40 Abs. 4 ArbVG, so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.