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Dokument-ID: 185835
Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974)
§ 64h. Wahlvorschläge und Stimmgewichtung
Auf die Erstellung und Behandlung von Wahlvorschlägen sind die Bestimmungen des § 46, auf die Ermittlung der den Wahlberechtigten zustehenden Stimmenzahl nach dem Grundsatz der Stimmgewichtung die Bestimmungen des § 47 sinngemäß anzuwenden.