© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 037804
2. ABSCHNITT
Betriebsratsfonds-Verordnung 1974 (BRF-VO 1974)
2. ABSCHNITT
Auflösung des Betriebsratsfonds
§ 11. Voraussetzungen
Wird der Betrieb dauernd eingestellt oder ist die durch Gesetz oder durch Beschluß der Betriebs(Gruppen)versammlung vorgesehene Höchstdauer der vertretungsweisen Verwaltung (§ 10 Abs. 1, 4 und 4a) abgelaufen, so ist der Betriebsratsfonds aufzulösen.