© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 132500
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
§ 5. Auswahlkriterien
Bei der Auswahlentscheidung zwischen Bewerberinnen und Bewerbern dürfen insbesondere folgende Kriterien nicht diskriminierend herangezogen werden:
- bestehende oder frühere
- Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
- Teilbeschäftigung oder
- Herabsetzung der Wochendienstzeit,
- Lebensalter und Familienstand,
- eigene Einkünfte der Ehegattin, der eingetragenen Partnerin oder Lebensgefährtin oder des Ehegatten, des eingetragenen Partners oder Lebensgefährten eines Bewerbers oder einer Bewerberin, (BGBl. I Nr. 120/2012)
- zeitliche Belastungen durch die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen und die Absicht, von der Möglichkeit der Teilbeschäftigung oder der Herabsetzung der Wochendienstzeit Gebrauch zu machen.