© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 132530
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
§ 17b. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 4 Z 3 oder § 13 Abs 1 Z 3 hat die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder Ersatz des Vermögensschadens und jeweils auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.