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Dokument-ID: 164269
Heimarbeitsgesetz 1960
§ 22a. Ablöseverbot
Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Heimarbeiter, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Auftraggebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.