Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigung lieferte 28 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (600) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (600) anzeigen-
Thema
- (8) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (8)
- (5) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (5)
-
(10)
Besondere Arbeitsformen
Besondere Arbeitsformen
(10)
- (1) Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte (1)
- (1) Freier Dienstvertrag Freier Dienstvertrag (1)
- (3) Elternteilzeit Elternteilzeit (3)
- (2) Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (2)
- (1) Fallweise Beschäftigte Fallweise Beschäftigte (1)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Neue Selbstständige Neue Selbstständige (1)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (5) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (5)
-
Kategorie
-
Datum
Dokument-ID: 987515
Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag
Probearbeitsverhältnis
Definition
Das Probearbeitsverhältnis dient beiden Parteien, zumal jeder der Vertragspartner dadurch die Möglichkeit hat, den jeweils anderen Vertragspartner kennenzulernen. Zugleich kann der Arbeitgeber erproben, ob der Arbeitnehmer tatsächlich für die Arbeitsstelle geeignet ist.