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Dokument-ID: 303618
Nicole Landsmann - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag
Arbeitszeit
Arbeitszeit als Inhalt des Dienstvertrages
Die Weisungsgebundenheit (zB hinsichtlich Arbeitsort und -zeit, konkreter Ablauf der Arbeit, Berichtspflichten) ist charakteristisch für ein Dienstverhältnis. Bei leitenden Angestellten wird sie nur sehr eingeschränkt gegeben sein, obwohl nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dennoch ein Dienstverhältnis vorliegt. Aus der bloßen Nichtausübung eines grundsätzlich bestehenden Weisungsrechtes folgt noch nicht zwangsläufig die Verneinung der Dienstnehmereigenschaft, sie ist jedoch ein Indiz dafür.