Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach urlaub lieferte 515 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (2) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (2)
-
(36)
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Beginn des Arbeitsverhältnisses
(36)
- (1) Dienstzettel Dienstzettel (1)
- (14) Abschluss des Arbeitsvertrages Abschluss des Arbeitsvertrages (14)
- (2) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (2)
- (14) Entgelt Entgelt (14)
- (5) Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers (5)
- (19) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (19)
-
(32)
Besondere Arbeitsformen
Besondere Arbeitsformen
(32)
- (3) Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte (3)
- (6) Freier Dienstvertrag Freier Dienstvertrag (6)
- (3) Altersteilzeit Altersteilzeit (3)
- (4) Elternteilzeit Elternteilzeit (4)
- (5) Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte (5)
- (2) Fallweise Beschäftigte Fallweise Beschäftigte (2)
- (1) Ferialpraktikanten, Volontäre Ferialpraktikanten, Volontäre (1)
- (4) Arbeitskräfteüberlassung Arbeitskräfteüberlassung (4)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (1) Geschäftsführer Geschäftsführer (1)
- (1) Heimarbeit Heimarbeit (1)
- (9) Arbeitszeit Arbeitszeit (9)
- (9) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (9)
-
(19)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(19)
- (5) Kündigung Kündigung (5)
- (2) Entlassung Entlassung (2)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (1) Kündigungs- und Entlassungsschutz Kündigungs- und Entlassungsschutz (1)
- (3) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (3)
- (1) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (1)
- (1) Urlaubsersatzleistung Urlaubsersatzleistung (1)
- (3) Abfertigung alt und neu Abfertigung alt und neu (3)
- (1) Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung (1)
- (19) Mustervorlagen Mustervorlagen (19)
-
Kategorie
-
Datum
- x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG)
2. Abschnitt
Sonderbestimmungen bei langfristigen Entsendungen
§ 12a. Geltungsbereich
idF BGBl. I Nr. 71/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.04.2021
(1) Dieser Abschnitt gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich, die von einem Arbeitgeber im Sinne des § 1 zur Arbeitsleistung oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich entsandt werden, sofern die tatsächliche Entsendung oder Überlassung die Dauer von zwölf Monaten überschreitet. Legt der Arbeitgeber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse eine mit einer Begründung versehene Mitteilung in deutscher oder englischer Sprache vor, so verlängert sich der Zeitraum nach dem ersten Satz dieser Bestimmung auf 18 Monate. Bei der Berechnung der Entsendungsdauer ist die Dauer einer Entsendung eines ersetzten Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Die Mitteilung ist gegebenenfalls mit einer Meldung gemäß § 22 Abs. 2 bis 3 BUAG zu übermitteln.
(2) Dieser Abschnitt gilt auch für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Betrieben im Sinne des § 1 mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, wenn die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Österreichs erfolgt.
(BGBl. I Nr. 71/2021)