© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Praxiswissen
-
Herstellervorschriften der Europäischen Union
Die Herstellerrichtlinien haben zum Ziel, durch gemeinschaftsrechtliche Regelung das Allgemeininteresse zu schützen und den freien Warenverkehr von vergleichbaren qualitativen Produkteigenschaften zu ermöglichen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455003 -
Gleichzeitige Anwendung von Richtlinien
Die Richtlinien decken durch allgemein gehaltene Definitionsbereiche eine breite Palette von Produkten und Gefahren ab. Somit ist es leicht möglich, dass sich die Anwendungsbereiche überschneiden und ergänzen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455019 -
Gemeinsamkeiten aller europäischen Herstellervorschriften
In diesem Fachbeitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gemeinsamkeiten aller Richtlinien nach Artikel 95, da sie die gleichen formalen Strukturen und Elemente beinhalten.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455026 -
Grundlegende Anforderungen
Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften soll durch "grundlegende Anforderungen" geschehen und ein hohes Schutzniveau gewährleisten, aber bei der Umsetzung großen Spielraum lassen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455032 -
Grundlegende Anforderungen der MSV 2010
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) für Maschinen sind im Anhang I der MSV 2010 festgeschrieben. Hierbei handelt es sich um allgemein gehaltene Schutzziele.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455035 -
Ergänzung durch Normen und Konformitätsbewertung
Für die grundlegenden Anforderungen mussten begleitende Maßnahmen geschaffen werden, die einen Missbrauch des Freiraums und eine daraus folgende Verunsicherung des Käufers verhindern.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455040 -
Normen zur Maschinensicherheit
Die harmonisierten Normen von CEN und CENELEC für Maschinen nach der MSV 2010 sind nach verschiedenen Gesichtspunkten strukturiert. Diese werden in diesem Fachbeitrag näher beleuchtet.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455044 -
Herstellervorschriften und CE-Kennzeichnung
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Herstellervorschriften entsprechen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455062 -
CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung
Abgesehen von der CE-Kennzeichnung muss jeder Maschinenhersteller eine Konformitätserklärung ausstellen, welche unter anderem die Übereinstimmung der Maschine mit der MSV bzw MSV 2010 bescheinigen soll.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455068 -
Rechtsfolgen der CE-Kennzeichnung
Wurde ein Produkt rechtmäßig mit der CE-Kennzeichnung versehen, so darf es grundsätzlich nicht am freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt gehindert werden.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455072