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Praxiswissen
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Biologische Arbeitsstoffe – Begriffsbestimmung
Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Arbeitnehmerschutzvorschriften dazu finden sich im ASchG, der VbA sowie teilweise in der AAV.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285278 -
Genetisch veränderte Mikroorganismen
Bei Arbeiten mit genetisch veränderten Mikroorganismen kommen zusätzlich zu den Arbeitnehmerschutzbestimmungen das Gentechnikgesetz sowie verschiedene darauf basierende Verordnungen zur Anwendung.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285329 -
Wirkungen von biologischen Arbeitsstoffen
Biologische Arbeitsstoffe können auf den Menschen über die Luft oder direkten Kontakt übertragen werden und rufen Infektionen, Allergien oder Vergiftungen hervor.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285408 -
Beabsichtigte bzw unbeabsichtigte Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen
Eine Unterscheidung zwischen beabsichtigter und unbeabsichtigter Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen gibt es im ASchG noch nicht, diese ist allein in der EU-Verordnung über biologische Arbeitsstoffe geregelt.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285410 -
Beabsichtigte Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen
Unter beabsichtigter Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen ist die Arbeit mit Stoffen wie zB in der Forschung, in Laboratorien und in der Lebensmittelindustrie zu verstehen.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285418 -
Unbeabsichtigte Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen
Bei der unbeabsichtigten Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen wird nicht direkt damit gearbeitet, sondern es kommt durch den Arbeitsprozess oder die Arbeitsumgebung zu einer Exposition.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285429 -
Risikogruppen von biologischen Arbeitsstoffen
Die einzelnen biologischen Arbeitsstoffe besitzen ein unterschiedliches Infektionspotential, das die Basis für die Einteilung in vier unterschiedlich gefährliche Risikogruppen darstellt. Aus diesem Beitrag erfahren Sie Näheres zu diesen Gruppen.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285443 -
Informationssammlung
Laut § 41 ASchG muß festgestellt werden, ob gefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind bzw welche Gefahren von diesen Arbeitsstoffen ausgehen und ob bzw wo im Arbeitsablauf eine Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen möglich ist.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285633 -
Besondere Personenkreise
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung sind besondere Personenkreise zu berücksichtigen; hierzu zählen unter anderem Kinder, werdende Mütter sowie unqualifizierte Arbeitnehmer/innen.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285662 -
Maßnahmen zur Gefahrenverhütung von biologischen Arbeitsstoffen
Regelungen zur Gefahrenverhütung sind in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in der Verordnung biologische Stoffe zu finden.Alice Schmatzberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285675