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Sicherheitsdatenblätter
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Sicherheitsdatenblätter – automatische Übermittlung
Sicherheitsdatenblätter sind verpflichtend automatisch vom Hersteller, Importeur oder Vertreiber an den Empfänger zu übermitteln. Ebenso besteht für ausgelieferte Stoffe und Zubereitungen eine Aktualisierungspflicht.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285781 -
Sicherheitsdatenblätter – Übermittlung auf Verlangen
Auf Verlangen ist jedem berufsmäßigen Anwender kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt auch für Stoffe auszufolgen, die nicht kennzeichnungspflichtig sind.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285803 -
Inhalte der Sicherheitsdatenblätter
An die Inhalte der Sicherheitsdatenblätter sind in der Chemikalienverordnung genaue Anforderungen festgelegt. Sie sollen ermöglichen, notwendige Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz festzulegen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285825