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Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung
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Einstufung und Kennzeichnung
Bei gefährlichen Arbeitsstoffen ist die chemikalienrechtliche Kennzeichnung relevant. Ist ein Arbeitsstoff nach dem Chemikalien- oder Pflanzenschutzgesetz gekennzeichnet, gelten besondere Bestimmungen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286059 -
Verpackung und Lagerung
Bei gefährlichen Arbeitsstoffen sind bezüglich Verpackung und Lagerung einige Anforderungen zu beachten und etwaige (Sicherheits-) Maßnahmen zu treffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286393 -
Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
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Lagerung brennbarer fester Stoffe im Lager oder im Freien
Neben allgemeinen Hinweisen zur Lagerung brennbarer fester Stoffe bietet dieser Beitrag Informationen zu Brand- und Explosionsschutz und zur Lagerung fester brennbarer Stoffe im Freien.Marcus Herzog - WEKA (red) - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 900002 -
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF