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Praxiswissen
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Maßnahmen zur Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – Grundsätze
Dieser Beitrag bietet Informationen über Grundsätze der Gefahrenverhütung nach § 7 ASchG zur Auswahl und Verwendung von (gefährlichen) Arbeitsstoffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286404 -
Ersatzpflicht bei gefährlichen Arbeitsstoffen
Wenn für einen verwendeten, gefährlichen Arbeitsstoff ein geeigneter Ersatzstoff bzw geeignetes Ersatzverfahren existiert und ein gleichwertiges Ergebnis in einem vertretbarem Aufwand erzielt werden kann, besteht Ersatzpflicht.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286453 -
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Für das Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen sind besondere Hygienemaßnahmen in Bezug auf Getränke, Essen und Rauchwaren sowie Verbote zu beachten.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286562 -
Besondere Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit biologischen Arbeitsstoffen
Die Notsituation des Jahres 2020 sowie der fast zum Erliegen gekommene Nachschub haben zur bisher einmaligen Situation geführt, dass Atemschutzmasken wiederaufbereitet werden dürfen.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058353 -
Verhalten bei Infektionsbedrohungen/Reduktion von Biogefährdungen
Bakterien und Pilze gehören zu den Basissubstanzen der Biotechnologie und biotechnologischen Produktion, in der Pharmaindustrie werden sie zur Herstellung von Antibiotika verwendet.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067661 -
Arbeitsstoffe – Verwendung in geschlossenem System
Unter bestimmten Vorraussetzungen ist die Verwendung von gesundheitsgefärdenden Arbeitsstoffen in geschlossenen Systemen gestattet, wenn kein gleichwertiger Ersatz möglich ist.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286568 -
Rangordnung der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Für die Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist eine bestimmte Rangordnung von Maßnahmen laut ASchG zu beachten und es sind Schutzmaßnahmen gegen Gase, Dämpfe und Schwebstoffe laut AAV zu treffen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286574 -
Besondere Maßnahmen bei erhöhter Exposition
Bei erhöhter Exposition sind für die Arbeitnehmer besondere Maßnahmen festzulegen und zu treffen sowie bei vorhersehbaren Expositionen jede technische Möglichkeit zur Begrenzung auszuschöpfen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286594 -
Arbeitsstoffe – Umluftverbot
In Betrieben mit Verwendung von krebserregenden Stoffen gelten im Allgemeinen Umluftverbote. Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen, die unter den genannten Voraussetzungen keiner behördlichen Bewilligung bedürfen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286613 -
Arbeitsstoffe – Zugangsbeschränkungen
In Betrieben, in denen gesundheitsgefährdende Stoffe verwendet werden, haben Arbeitgeber gem § 44 Abs 4 ASchG dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286653