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Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
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Rechtsgrundlagen, Pflichten der Arbeitgeber/innen, Gefahrenevaluierung
Arbeitgeber/innen sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG verpflichtet, für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen zu sorgen.Walter Rauter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031892 -
Information, Unterweisung und Qualifikation der Arbeitnehmer/innen
Arbeitnehmer/innen sind über die Gefahren und die zur Abwehr der Gefahren festgelegten Maßnahmen zu informieren, sodass sie erkennen können, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzt wurden.Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031894 -
Anforderungen an elektrische Anlagen und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die richtige Auswahl von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln für einen bestimmten Einsatzzweck oder für bestimmte Einsatzbedingungen ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit.Walter Rauter - Redaktion WEKA - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031896 -
Verwendung von elektrischen Altanlagen
Um Arbeitnehmer/innen bestmöglichen Schutz vor elektrischem Schlag zu gewährleisten, dürfen elektrische Arbeitsmittel an Steckdosen von Altanlagen nur unter bestimmten Bedingungen betrieben werden.Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031899 -
Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen
Vor jeder Arbeit an oder in der Nähe einer elektrischen Anlage muss eine Ermittlung und Beurteilung der elektrischen Gefahren vorgenommen werden.Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031901 -
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Arbeitnehmer/innen benutzt oder getragen zu werden, um sich vor einer Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit zu schützen.Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031904