© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Ladungssicherung
-
Ein erster Überblick
Über die sachgerechte Ladungssicherung bestehen zahlreiche gesetzliche Vorschriften. Bei Missachten oder mangelhafter Durchführung drohen verwaltungs- und unter Umständen auch strafrechtliche Sankionen. Auch eine zivilrechtliche Haftung ist denkbar.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397358 -
Ladungssicherung im Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit
Der Transporteur ist der Hauptverantwortliche für eine sachgerechte Ladungssicherung, die im Spannungsverhältnis mit der Wirtschaftlichkeit eines Transportes steht.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397360 -
Überblick der verschiedenen Haftungsvarianten
Der folgende Beitrag skizziert verwaltungsstrafrechtliche, strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen, die aufgrund einer nicht bzw mangelhaft ausgeführten Ladungssicherung entstehen können.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397362 -
Verantwortlichkeit des Lenkers
Der Hauptverantwortliche im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges. Ihn treffen auch unter Umständen zivilrechtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397367 -
Verantwortlichkeit des Anordnungsbefugten bzw des Beladers
Zusätzlich zum Kraftfahrzeuglenker, der die Hauptverantwortung für die Ladungssicherheit trägt, ist auch der Anordnungsbefugte iSd § 101 Abs 1a KFG (verwaltungsstrafrechtlich) verantwortlich.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397369 -
Verantwortlichkeit des Zulassungsbesitzers
Auch ein Zulassungsbesitzer kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sofern eines seiner Fahrzeuge nicht den gesetzlichen Bestimmungen des KFG (ua den Bestimmungen über die Ladungssicherung) entspricht.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397371 -
Verantwortlichkeit des Dienstgebers
Dienstgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer ArbeitnehmerInnen und müssen diesbezüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397373 -
Verantwortlichkeit des Mieters eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers
Für den Fall, dass Kraftfahrzeuge oder Anhänger vermietet werden, ist der Mieter für die zu erfüllenden Auflagen und die Ladungssicherungspflichten gem KFG verantwortlich.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397375 -
Begriffsbestimmungen
Zahlreiche Begriffsbestimmungen hinsichtlich jener zentraler Begriffe, die für das Themengebiet der Ladungssicherung relevant sind.Gunter Seebacher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 397364