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Praxiswissen
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Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
Ergänzt durch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (RV) 1999 und Erlässe Bautätigkeit ist Arbeitsleistung. Diese lässt sich in Euro, Dollar oder Yen kalkulieren und in Arbeitsstunden ausdrücken.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067705 -
Bauherrnpflichten
Hier finden Sie einen Überblick zu den Bauherrnpflichten. Ua zählt dazu die Bestellung von Planungs- und Baustellenkoordinatoren.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067712 -
Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 8 ASchG verpflichtet die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit und Koordination ihrer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gefahrenverhütung.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067714 -
Qualifikation SiGe Koordinatoren
§ 3 Abs 3 BauKG normiert: Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067716 -
Aufgaben Planungskoordinatoren
Zu § 4 (Vorbereitung des Bauprojekts): Ein wichtiger Aspekt bei der Vorbereitung eines Bauprojekts ist die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067717 -
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Art 3 Abs 2 der RL 92/57/EWG stellt es den Mitgliedstaaten frei – nach Anhörung der Sozialpartner –, die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht für alle, sondern nur für bestimmte Baustellen vorzusehen.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067719 -
Vorankündigung
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich durch den Begriff „voraussichtlich“ um die Beurteilung eines zukünftigen Ereignisses handelt, daher eine Prognose ist.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067726 -
Aufgaben Baustellenkoordinatoren
§ 5 enthält Aufgaben der Baustellenkoordinatoren. Auch in der Ausführungsphase hat die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung nach § 7 ASchG große Bedeutung.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067728 -
Arbeiten mit besonderen Gefahren
Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, finden Sie in diesem Fachbeitrag.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067729 -
Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Die Unterlage für spätere Arbeiten soll als eine Art Bedienungs- oder Betriebsanleitung für die Nutzer des Bauwerkes eine sichere Wartung, Instandhaltung und Reparatur ermöglichen.Peter Neuhold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1067731