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Flüssiggas auf Baustellen
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Verwendung und Eigenschaften von Flüssiggas
Flüssiggas ist ein handelsübliches Gemisch aus vor allem Propan und Butan und in geringeren Anteilen Propen und Buten. Der Hauptbestandteil des in Österreich handelsüblichen Flüssiggas ist Propan.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058362 -
Bestimmungen der Flüssiggasverordnung und der Bauarbeiterschutzverordnung
Bei der Verwendung von Flüssiggas auf Baustellen ist die Flüssiggasverordnung (FGV) nicht gültig. Einige Bestimmungen der FGV sind aufgrund der Bauarbeiterschutzverordnung (Bau-V) aber anzuwenden.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058364 -
Flüssiggasanlagen
Beim Freiwerden von Flüssiggas kann es aufgrund der lokalen Gegebenheiten zu einer Anreicherung in beengten Bereichen oder unter Erdgleiche kommen. Zur Verwendung von Flüssiggas werden geeignete Anlagen benötigt.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058366 -
Verwendung in Flüssigphase, Um- und Abfüllen
Auf Baustellen einschließlich Gebäuden auf Baustellen ist das Abfüllen und Umfüllen von Flüssiggas verboten. In bestimmten Fällen ist es jedoch zulässig.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058368 -
Verwendung unter Erdgleiche
Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, geht bei Verwendung unter Erdgleiche eine besonders hohe Gefahr von Flüssiggas aus.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058370 -
Brand- und Explosionsschutz
Die Flüssiggasverordnung, und in weiterer Folge die Bauarbeiterschutzverordnung legen konkret fest wo Explosionsschutzzonen sind. Dies stellt eine Konkretisierung der Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) dar.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058372 -
Gefahr der Vereisung
Vereisungen an Flüssiggasflaschen führen zum Verlöschen der Verbraucherflamme. In diesem Fall ist das Ventil umgehend zu schließen, um späteres unbemerktes Austreten von Flüssiggas zu verhindern.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058374 -
Korrekte Handhabung von Versandbehältern
Auf beschädigte Versandbehälter ist immer § 50 FGV anzuwenden. Undichte und offensichtlich beschädigte Versandbehälter sowie Versandbehälter, die einer starken Erwärmung ausgesetzt waren müssen unverzüglich in Explosionsschutzzonen entleert werden.Katrin Arthaber | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058376 -
Feuer- und Heißarbeiten – Allgemeine Schutzmaßnahmen
Bei Feuer- und Heißarbeiten sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, da es sich dabei um brandgefährliche Materialien und Tätigkeiten handelt.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 937062