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Praxiswissen
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Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ regelt die wesentlichen Mindestanforderungen an den Brandschutz von Gebäuden. Sie soll die Brandschutzstandards von Gebäuden für alle österreichischen Bundesländer vereinheitlichen.Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294974 -
Verhinderung von Feuer- und Rauchausbreitung, Brandbekämpfung
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ normiert die technischen Vorkehrungen, um eine Feuer- und Rauchausbreitung innerhalb eines Bauwerkes hintanzuhalten. Dazu zählen Vorgaben betreffend Brandabschnitte, Trennwände und -decken etc.Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 436482 -
Verhinderung der Brandausbreitung auf andere Bauwerke
In ihrem Kapitel 4 formuliert die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, wann und wie brandabschnittsbildende Wände auszuführen sind, um das Übergreifen von Bränden auf andere Bauwerke zu verhindern.Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 436721
Muster
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Baulicher Brandschutz – Fluchtwege und Notausgänge
Der Ausführung von Flucht- und Rettungswegen kommt im Sinne des Personenschutzes eine besondere Bedeutung zu. Finden Sie in dieser Checkliste eine Beschreibung der diesbezüglichen OIB-Richtlinien.Clemens Purtscher - Michael Kreuziger | Muster | Technische Checkliste | Dokument-ID: 758137
Tools
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Bestimmung der Gebäudeklasse
Bestimmen Sie mit wenigen Klicks die Gebäudeklasse eines Objektes, um in Folge auch zutreffende Brandschutzvorschriften leicht auslesen zu können. Rechtsgrundlage: OIB Richtlinie 2WEKA (msc) | Tool | Dokument-ID: 478099