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Brandabschnitte
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Brandwände, Feuermauern
Die baulichen Brandabschnittsbildungen werden in Feuermauern oder äußere Brandwände und innere Brandwände unterschieden. Für diese gelten bezüglich Bauweise und Baumaterialien unterschiedliche Anforderungen.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241426 -
Brandabschnitte – Lagerungen
Lagerungen brennbarer fester Stoffe im Freien müssen untereinander und zu Gebäuden nach der TRVB C 141 bestimmte Mindestabstände aufweisen. Weitere Anforderungen im Text.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241876 -
Brandabschnittsbildung
Die Bildung von Brandabschnitten verfolgt den Zweck, die Ausbreitung von Bränden auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu unterbinden bzw zu erschweren. Im Fachbeitrag finden Sie Informationen zu deren Aufbau und Größe.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246868 -
Brandschutzzonen – Anforderungen
Brandschutzzonen dienen der Verhinderung der Brandausbreitung über Geländestreifen durch Flugfeuer, Konvektion und/oder Wärmestrahlung. Wie deren Mindestbreite zu berechnen ist, verrät Ihnen folgender Beitrag.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251498 -
Lagerung im Freien – Sicherheitsabstände
Regelungen gem TRVB B 108 über Sicherheits- und Schutzabstände bei Lagerungen im Freien, insbesondere auch bei Silos, werden hier kurz vorgestellt.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256362 -
CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen
Das Einbauzeichen ÜA wird aufgrund der europäischen Produktnorm EN 16034 spätestens nach Ablauf der Koexistenzphase (derzeit bis November 2019 vorgesehen) zur Gänze durch das CE-Kennzeichen abgelöst.Dieter Werner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 907725