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Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen
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Einleitung zur TRVB 110
Die TRVB 110 ist ein Werkzeug zur Umsetzung der OIB-Richtlinie 2 hinsichtlich der Vermeidung von Brand- und Rauchweiterleitung in angrenzende Wohnungen bzw. Betriebseinheiten.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763072 -
Definitionen der TRVB 110
Im Folgenden werden Definitionen grundlegender Begriffe innerhalb der TRVB 110, wie „haustechnische Leitung", „Abschottung“ oder „Brandschutzklappe" erklärt.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763080 -
Brandverhalten von Leitungen und deren Dämmstoffe bzw Wärmedämmungen
Für Baustoffe von Leitungen sind gemäß TRVB 110 mindestens die hier zu entnehmenden Klassen des Brandverhaltens vorzusehen bzw Dämmstoffe zu verwenden.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763086 -
Leitungsführung in Fluchtwegen
Die offene Verlegung von Leitungen für brennbare Medien im Verlauf von Fluchtwegen außerhalb von Wohnungen und Betriebseinheiten ist unzulässig – Durchführungsmöglichkeiten finden sich in der TRVB 110.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763089 -
Literatur bzw im Text zitierte Regelwerke
Verzeichnis der im Kapitel „Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen“ über die TRVB 110 verwendeten Literatur.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763090 -
Leitungsführung durch Trennbauteile oder brandabschnittsbildende Bauteile
Grundsätzlich sind bei allen Durchführungen von Leitungen sowie allfällig verbleibenden Restquerschnitten durch Trennbauteile oder brandabschnittsbildende Bauteile geeignete Abschottungsmaßnahmen, siehe TRVB 110, zu treffen.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 763088