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Praxiswissen
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Interventionsdienst – Ausbildung
Angehörige des Interventionsdienstes haben gemäß TRVB O 117 das Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzorgan sowie Seminare über Brandmeldeanlagen im Rahmen der erweiterten Ausbildung zum Brandschutzorgan erfolgreich zu absolvieren.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242713 -
Brandschutzwart – Aufgaben
Zu den Aufgaben des Brandschutzwartes nach den Punkten 4.5.2 und 5.2 der TRVB O 119 gehört unter anderem die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242808 -
Brandschutzgruppe – Ausbildung
Gemäß TRVB O 117, Pkt 3.1 haben die Mitglieder einer Brandschutzgruppe die Module 1 und 3 der Ausbildung zum Brandschutzorgan zu absolvieren. Die Gesamtausbildungszeit beträgt 330 Minuten.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243349 -
Brandschutzbeauftragter – Ausbildung
Alles Wissenswerte zur Aus- und Fortbildung des Brandschutzbeauftragten. Gemäß TRVB O 117, Pkt 3.1 hat der Brandschutzbeauftragte die Module 1 und 2 sowie Brandschutztechnikseminare erfolgreich zu absolvieren.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243441 -
Brandschutzwart – Ausbildung
Brandschutzwarte haben gem TRVB O 117 nur das Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzorgan erfolgreich zu besuchen. Brandschutzwarte können jedoch auch innerbetrieblich durch einen Brandschutzbeauftragten ausgebildet werden.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247825 -
Brandschutzorgane – Ausbildungsnachweise
Alles Wissenswerte über erforderliche Ausbildungsnachweise der Brandschutzorgane: Ausbildungsnachweise, Besuchsbestätigungen und Zeugnisse.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248090 -
Brandschutzbeauftragter – Pflichten
Die Pflichten eines Brandschutzbeauftragten sind in der TRVB O 119 festgelegt und werden an dieser Stelle übersichtlich dargestellt.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248442 -
Nutzungsbezogene Seminare
Nutzungsbezogene Seminare zählen gemäß TRVB O 117, Pkt 3.3.1.1, zu den verpflichtenden Fortbildungsseminaren.WEKA (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252695 -
Brandschutzorgane – Überblick Ausbildungsaufbau
Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (AStV) ist für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten eine mindestens 16-stündige Ausbildung erforderlich. Die TRVB 117 regelt hierbei die Ausbildung von Betriebsbrandschutzorganen.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253056 -
Brandschutzbeauftragter – Rechte
Zu den Rechten des Brandschutzbeauftragten gemäß TRVB O 119 zählen unter anderem Zutritts- und Informationsrechte, welche im Folgenden näher dargestellt werden.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253428