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Allgemeine Ordnung
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Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle – Allgemeine Ordnung
Checkliste zur Überprüfung der allgemeinen Ordnung im Zuge der Eigenkontrolle im Betriebsbrandschutz. Kriterien dabei sind ua Kontrollgegenstände, Zielsetzung/Abhilfe sowie Anzahl der Kontrollen pro Jahr.WEKA (red) - Alexander Michalitz - Johannes Thurner | Muster | Formular | Dokument-ID: 897302 -
Mängelmeldungen im Zuge der Brandschutz-Eigenkontrolle
Muster einer Kontrollliste für Mängelmeldungen im Zuge der Brandschutz-Eigenkontrolle gemäß TRVB O 120 Anhang 1.WEKA (gwir) | Muster | Formular | Dokument-ID: 897299 -
Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle – Lagerungen
Checkliste zur Überprüfung, ob Lagerungen im Betrieb ordnungsgemäß und brandsicher durchgeführt sind. Kriterien dabei sind zB Kontrollgegenstände, Zielsetzung/Abhilfe, festgestellte Mängel und Anzahl der Kontrollen pro Jahr.WEKA (red) - Alexander Michalitz | Muster | Formular | Dokument-ID: 897305 -
Überprüfung der Lagerungen
Rechtsgrundlage für die Überprüfung der Lagerungen ist der Anhang 2 der TRVB O 120 „Betrieblicher Brandschutz, Eigenkontrollen – Kontrollplan“. Anbei eine Übersicht von Umfang und Intervallen der Überprüfungen.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242438 -
Überprüfung der allgemeinen Ordnung
Der Gegenstand der Eigenkontrolle „Allgemeine Ordnung“ ist in Anhang 2 der TRVB O 120 festgelegt. Hier finden Sie die dazugehörigen Kontrollbereiche mit jeweiliger Zielsetzung bzw Abhilfe und Kontrollintervallen.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247456 -
Eigenkontrolle im Brandschutz – Ziel und Durchführung
Ziel der Eigenkontrolle ist das frühzeitige Erkennen von Gefahren und Mängeln im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Durchführung von Eigenkontrollen gehört zum Aufgabenbereich des BSB gemäß Arbeitsstättenverordnung und TRVB O 119.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252597 -
Eigenkontrolle – betroffene Unternehmen
In diesem Beitrag erfahren Sie, für welche Arten von Betriebsanlagen die in der TRVB O 120 „Eigenkontrollen – Kontrollplan“ Pkt 3 festgelegten Maßnahmen der Eigenkontrolle verpflichtend durchzuführen sind.WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 416738