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Allgemeine Arbeitgeberpflichten
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Umfassende Gefahrenverhütung
Die umfassende Gefahrenverhütung ist eine allgemeine Arbeitgeberpflicht, die im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) normiert ist. Dies sind ua der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit.Maria Lang - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 362792 -
Vorsorge für besondere Gefahren
Wie können Gefahren im Arbeitsalltag korrekt ermittelt, beurteilt und vermieden werden, um die Sicherheit sowie die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten? Welche Regeln gibt es im ASchG für „ernste Gefahren“?Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 362799 -
Eigeninitiative der ArbeitgeberInnen
Wie können die Arbeitsbedingungen gemäß den Statuten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und in Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien nachhaltig verbessert werden?Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 362812 -
Aufsichtspersonen
Zu den wichtigsten Arbeitgeberaufgaben steht neben der Unternehmensführung sowie der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auch die geeignete Organisation und Überwachung der Arbeitsprozesse.Renate Novak | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 363736 -
Eigenes Verhalten
Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) ist Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dabei kommt dem Arbeitgeber eine wichtige Vorbildfunktion zu.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451671