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Praxiswissen
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Grundsätze der Evaluierung im ASchG
Die Evaluierung im ASchG dient der Ermittlung der Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit, deren Beurteilung und laufende Verbesserung der Sicherheit und Arbeitsabläufe.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690853 -
Berücksichtigung bei der Ermittlung und Beurteilung
Es sind viele unterschiedliche Punkte bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz zu berücksichtigen, die in diesem Fachbeitrag näher erörtert werden.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690856 -
Maßnahmen, Überprüfung und Anpassung
Es sind geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen, die sich aufgrund der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ergeben. Diese sind gegebenenfalls anzupassen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690864 -
Beiziehung und Verantwortung
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie der Maßnahmenfestlegung ist der Arbeitgeber verpflichtet, erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690868 -
Evaluierung aus Behördensicht
Ist das Arbeitsinspektorat der Meinung, dass die Gefahrenermittlung und -beurteilung oder die festzulegenden Maßnahmen mangelhaft sind, wird es eine Überprüfung und Anpassung dieser verlangen. Auch Verwaltungsstrafen sind möglich.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690870 -
Weitere Evaluierungspflichten
Neben der allgemeinen Evaluierungspflicht nach den §§ 4 und 5 ASchG bestehen in zwei weiteren Gesetzen sowie im ASchG selbst und in einigen Verordnungen zum ASchG spezielle Evaluierungspflichten, die hier näher erörtert werden.Christian Schenk - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690872 -
Auswahl der Personen
Von den Personen, die die Evaluierung durchführen, werden nach dem ASchG keine formellen Ausbildungsnachweise verlangt. Jedoch werden die Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben, die die Personen haben sollen.WEKA (red) - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 392870 -
Arbeitsunfälle
Da nach einem jedem Arbeitsunfall eine Arbeitsplatzevaluierung zu folgen hat, ist es besonders wichtig herauszufinden, warum der Unfall passiert ist, um zukünftige Unfälle zu vermeiden.Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 937058 -
Vorgangsweise
In der Praxis ist es oft hilfreich, die Arbeitsstätte organisatorisch zu unterteilen und sog Evaluierungsbereiche festzulegen. Informationen zu geeigneten Gliederungsweisen finden Sie im Text.WEKA (red) - Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 392891 -
Die Schritte der Evaluierung
Die Evaluierung hat das Ermitteln und die Beurteilung von Gefahren sowie die Festlegung von gefährungsreduzierenden Maßnahmen zum Inhalt, die allesamt dokumentiert werden müssen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690920