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Ausnahmen
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Grundsätze
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) enthält grundlegende Anforderungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Es regelt weiters die Grundlagen für die Festlegung von notwendigen Ausnahmen und Abweichungen.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451633 -
Ausnahmen vom ASchG durch Verordnung
Nach dem ASchG können allgemeine Abweichungen von Anforderungen des ASchG in der Verordnung festgelegt werden.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451638 -
Ausnahmen von den Verordnungen zum ASchG durch Bescheid
Eine Ausnahmegenehmigung durch die Behörde kommt nur bei Verordnungen bei nachstehenden Gebieten infrage. Andernfalls sind meist keine Ausnahmegenehmigungen möglich.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451642 -
Ausnahmen von übergeleiteten Verordnungen durch Bescheid
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) hat bestimmte, alte Verordnungen über die Genehmigung von Ausnahmen aufgehoben und durch eine allgemeine Regelung ersetzt.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451653 -
Behördenzuständigkeit, Verfahren
Informationen zur Behördenzuständigkeit für Ausnahmegenehmigungen und Verfahrensweise hinsichtlich Antragstellung bei der Behörde sowie zu Vorraussetzungen beim Antragsteller.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451655