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Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
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Arbeitnehmerschutz – Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer/innen
Der nationale Gesetzgeber hat die Anhörungs- und Beteiligungsrechte für die Arbeitnehmer und/oder Arbeitnehmervertreter im ASchG beziehungsweise ArbVG umgesetzt.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452311 -
Anhörung aller Arbeitnehmer
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer in allen Fragen betreffend die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören. Bei diesem Anhörungsrecht geht die Initiative von den Arbeitnehmern aus.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452314 -
Subsidiäre Rechte der Arbeitnehmer
Wenn weder Sicherheitsvertrauenspersonen noch Betriebsrat bestehen, haben die Arbeitnehmer weitergehende Rechte und die Arbeitgeber zusätzliche Pflichten.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452317