© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Information der Arbeitnehmer
-
Arbeitnehmerschutz – Mitwirkung der Arbeitnehmer/innen
Ein wirksamer Arbeitnehmerschutz kann nur durch Information und Unterweisung in die Möglichkeiten zur Verringerung bzw Beseitigung der Gefahren bewirkt werden.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452293 -
Worüber sind die Arbeitnehmer zu informieren?
Grundsätzlich reicht eine Information der Arbeitnehmervertreter über Maßnahmen zur Gefahrenverhütung aus, es sei denn, Arbeitnehmer sind selbst unmittelbaren erheblichen Gefahren ausgesetzt.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452300 -
Durchführung der Information
Eine einmalige Information der Arbeitnehmer reicht nicht aus. Die Arbeitnehmer müssen über aktuelle Informationen verfügen. Bei Änderungen werden ergänzende Informationen notwendig.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452302 -
Unterlagen
Bei entsprechender Gestaltung können zur mündlichen Information der Arbeitnehmer auch Unterlagen verwendet werden, wie zB Broschüren oder Merkblätter.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452305