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Sicherheitsvertrauenspersonen
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Sicherheitsvertrauenspersonen – Einführung
Wurde kein Betriebsrat gewählt, stehen allen Arbeitnehmern Informations- und Mitwirkungsrechte zu. Der Betriebsrat kann gewisse Mitwirkungsrechte an die Sicherheitsvertrauenspersonen übertragen.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452211 -
Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen in Betrieben mit Betriebsrat
Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen in Betrieben mit Betriebsrat. Finden Sie heraus, wie viele Sicherheitsvertrauenspersonen Sie in Ihrem Betrieb benötigen!Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452236 -
Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen ohne Betriebsrat
Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen ohne Betriebsrat. Finden Sie in diesem Fachbeitrag heraus, wie viele Sicherheitsvertrauenspersonen Sie in Ihrem Betrieb benötigen.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452241 -
Sicherheitsvertauenspersonen – Mindestanzahl
Die Mindestanzahl wird in der Anlage zur SVP-VO geregelt. Sie ist gestaffelt je Mitarbeiterzahl im Betrieb. Verpflichtend sind Sicherheitsvertrauenspersonen ab 11 Mitarbeitern zu bestellen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452243 -
Auswahl, Qualifikation, Wirkungsbereich, Vorsitzende
Bei der Auswahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist gemäß 4 Abs 1 SVP-VO auf die geeignete Qualifikation zu achten. Der Wirkungsbereich kann aufgeteilt werden. Die SVP können durch einen Vorsitzenden koordiniert werden.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452273 -
Aufgaben, Rechte, Pflichten
Die Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmervertreter mit gewissen Beratungsaufgaben und unterliegen einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452275 -
Information und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen
In diesem Beitrag erfahren Sie detailliert über die Pflichten der Arbeitgeber/innen gegenüber Sicherheitsvertrauenspersonen und gegenüber den Arbeitnehmer/innen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452281 -
Ausbildungskurse für Sicherheitsvertrauenspersonen
Die Ausbildungskurse für Sicherheitsvertrauenspersonen haben ein Mindestausmaß von 24 Unterrichtseinheiten und sind meist dreitägig geblockt. Wer solche Kurse anbietet, erfahren Sie hier.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452290 -
Unvereinbarkeiten
Im Arbeitnehmerschutzbereich gibt es Funktionen, die mit einer Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson, Arbeitsmediziner beziehungsweise Sicherheitsfachkraft unvereinbar sind.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452295 -
Keine SVP-Bestellung von Lehrlingen
Aufgrund der Unvereinbarkeit der Tätigkeit einer Sicherheitsvertrauensperson mit einer Lehrausbildung nach dem BAG ist die Bestellung von Lehrlingen zu einer solchen unzulässig.Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 851463