© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Kürzlich aktualisiert
-
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 459/1993 | idF: BGBl. II Nr. 110/2024 | Dokument-ID: 208354 -
Verwendung von elektrischen Altanlagen
Um Arbeitnehmer/innen bestmöglichen Schutz vor elektrischem Schlag zu gewährleisten, dürfen elektrische Arbeitsmittel an Steckdosen von Altanlagen nur unter bestimmten Bedingungen betrieben werden.Walter Rauter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031899 -
Isocyanathaltige Arbeitsstoffe mit höherem Diisocyanat-Gehalt
Isocyanate sind reaktive Verbindungen, die mit Alkoholen zu langkettigen Verbindungen polymerisieren und auf diese Weise stabile Strukturen bilden. Die Endprodukte sind unter dem Namen Polyurethane (PU) bekannt. Durch die Wahl der Ausgangsstoffe undJosef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1145314 -
Gefährliche Arbeiten
Zu ermitteln ist ua, ob ein Freigabesystem nötig ist, welche Überschneidung von Arbeitsvorgängen Gefahren hervorruft, ob Gefahren durch Schächte oder Tunnel bestehen, welche Störungen und Notfälle zu erwarten sind und wo Alleinarbeit zulässig ist.Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282784 -
Alleinarbeitsplätze
Bei Alleinarbeit besteht eine höhere Gefährdung, daher ist eine Ermittlung und Beurteilung dieser durchzuführen und besondere Sicherungsmaßnahmen – der Art der Gefährdung entsprechend – erforderlich. -
Information und Unterweisung von ArbeitnehmerInnen
Alle ArbeitnehmerInnen müssen vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels ausreichend über die Sicherheitsrisiken, die Gefahrenverhütung und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden.Christian Schenk - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 290372 -
Aktualisierung des Dokuments
Nach der erstmaligen Evaluierung wird das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument erstellt, das in weiterer Folge aktualisiert werden muss.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 690945 -
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
Im Spannungsfeld zwischen altem Zuordnungs- und Kennzeichnungsregime für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und neuer GHS-Einteilung, die bereits ab dem Jahr 2008 anwendbar war, resultierte bereits seit längerem dringender Regelungsbedarf.Josef Drobits - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1120594 -
Zertifizierungsstellen
Zertifizierungsstellen für SGMS sind von der Akkreditierungsstelle akkreditiert. Die Akkreditierung ist als Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.Robert Piringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452837 -
Akkreditierungsstelle
In Österreich gibt es nur eine Akkreditierungsstelle. Diese befindet sich im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung I/12.Robert Piringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452810