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ArbeitnehmerInnenschutz – Neue Erlässe im April
Gastautor Tony Griebler, ArbeitnehmerInnenschutz-Experte, berichtet über die neuen Erlässe im April. Unter anderem über die Raumhöhe von Arbeitsräumen in ausgebauten Dachgeschoßen.
Hautschutz – routinemäßiges Tragen von Handschuhen ist in den Feinkostabteilungen von Supermärkten nicht erforderlich
Das langfristige Tragen von Handschuhen belastet die Haut der ArbeitnehmerInnen. Es sollte nur dann erfolgen, wenn es tätigkeits- bzw produktionsbedingt unbedingt erforderlich ist.
BMASK-463.100/0001-VII/4/2009
Arbeitsstätten
Raumhöhen von Arbeitsräumen in ausgebauten Dachgeschoßen
In einer durch den Ausbau eines Daches entstandenen Fläche können fiktiv „Arbeitsräume“ definiert und für diese die durchschnittliche Raumhöhe berechnet werden. Diese Bereiche müssen die Anforderungen der AStV (Raumhöhe, Bodenfläche und Luftraum) erfüllen.
BMWA-461.304/0018-III/2/2008
Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang mit der Überlassung (LEIHARBEIT)
Eine ÜBERLASSUNG im Sinne des § 9 ASchG liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung gestellt werden, um für sie und unter deren Kontrolle zu arbeiten. Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
Weitere Informationen zu den angeführten Punkten unter: