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Die neue Bergbau-Unfallverordnung 2015
Mit 10. Oktober 2015 ist die neue Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) in Kraft getreten. Was sind die wesentlichsten Eckpunkte der neuen Verordnung und wofür gilt sie?
Geltungsbereich und Inkrafttreten
Die Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) wurde mit BGBl II Nr 304/2015 kundgemacht und ist am 10.10.2015 in Kraft getreten. Sie löst die bestehende Bergbau-Unfallverordnung, BGBl II Nr 103/2007, ab, dh diese tritt zeitgleich außer Kraft.
Die neue Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren, auch „Seveso III – RL“ genannt, für den Bereich des Mineralrohstoffrechts.
Die Bergbau-UV 2015 gilt für
- chemische oder thermische Aufbereitung mineralischer Rohstoffe, soweit eine solche Tätigkeit dem MinroG unterliegt, und deren Lagerung,
- für in Betrieb befindliche Bergebeseitigungseinrichtungen, einschließlich Bergeteiche oder Absetzbecken, und
- unterirdische Gasspeicheranlagen in natürlichen Erdformationen, Aquiferen, Salzkavernen und stillgelegten Minen,
wenn gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind, die den in der Anlage 5 Teil 1 Spalte 2, Teil 2 Spalte 2, Teil 1 Spalte 3 oder Teil 2 Spalte 3 zur Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) genannten Mengen entsprechen oder diese überschreiten. Wobei gegebenenfalls die Additionsregel gemäß den Anmerkungen zur Anlage 5 Z 4 GewO 1994 Anwendung findet.
Inhalte der Bergbau-UV 2015
Inhaltlich lehnt sich die Bergbau-UV 2015 dabei weitestgehend, natürlich mit erforderlichen Abweichungen für den Bergbau, an die Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015 an. (Siehe auch News „Industrieunfallverordnung 2015: Neues Seveso-Recht“, 784324)
Die wesentlichsten Punkte sind:
- Verpflichtung des Betriebsinhabers, schwere Unfälle zu melden (§ 4)
- Planung für Notfälle und Einrichtung von Organisationsstrukturen zur Vermeidung schwerer Unfälle (§ 6 ff)
- Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen (§ 8)
- Überwachung der Ansiedlung und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 11)
Hinweis:
Die neue Verordnung finden Sie auf dem Portal unter
Weiterführende Informationen zur Verordnung (Vorblatt, Erläuterungen) finden Sie auf der Parlamentsseite:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00117/index.shtml