© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Hitze im Büro – Habe ich Anspruch auf „Hitzeferien“?
DI Josef Schaffer geht der Frage nach, ob ab bestimmten Temperaturen zwingend Maßnahmen zu setzen sind oder der Arbeitgeber den Tag frei geben muss.
Mit dem Sommer kommen wieder die heißen, lähmenden und belastenden Zeiten im Arbeitsalltag, während andere sich im Bad vergnügen, im „Schani-Garten“ sitzen oder sogar im Urlaub sind. Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus, welche Maßnahmen können gesetzt werden und machen Sinn?
Raumklima in Arbeitsräumen
Grundsätzlich legt der Gesetzgeber verstärkt Wert auf die Einhaltung von Mindesttemperaturen, mehr als auf die Abwehr von „sommerlichen Graden“.
Dazu § 28. Arbeitsstättenverordnung:
(1) Es ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen beträgt:
- zwischen 19 und 25 Grad C, wenn in dem Raum Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung durchgeführt werden;
- zwischen 18 und 24 Grad C, wenn in dem Raum Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung durchgeführt werden;
- mindestens 12 Grad C, wenn in dem Raum nur Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
durchgeführt werden;
(2) Abweichend von Abs 1 ist dafür zu sorgen, dass in der warmen Jahreszeit
- bei Vorhandensein einer Klima- oder Lüftungsanlage die Lufttemperatur 25 Grad C möglichst nicht überschreitet oder
- andernfalls sonstige Maßnahmen ausgeschöpft werden, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen.
Wie ersichtlich ist, sind zwar untere und obere Grenzen angegeben, bei einer Überschreitung wird aber nur ausgeführt, dass Maßnahmen auszuschöpfen sind, um nach Möglichkeit eine Temperaturabsenkung zu erreichen. Nur bei Vorhandensein einer Klima- oder Lüftungsanlage soll eine Temperatur von 25 °C möglichst nicht überschritten werden.
Mögliche Maßnahmen
Grundsätzlich sollte dem Arbeitgeber bewusst sein, dass die teilweise recht hohen Temperaturen die Arbeitsleistung der ArbeitnehmerInnen erheblich reduziert. Daneben steigt auch die Fehlerhäufigkeit und sinkt die Genauigkeit der Arbeiten.
Als eine der ersten Maßnahmen wird dann immer gleich nach der Installation einer Klimaanlage gerufen, wobei dabei auf die damit einhergehenden Probleme (Verkühlungsgefahr, etc) vergessen wird.
Zielführender erscheint aber in den meisten Fällen durch organisatorische Maßnahmen Erleichterungen zu schaffen. In den meisten Fällen gibt es Gleitzeitregelungen, welche eventuell in den Sommermonaten geändert werden könnten (früherer Beginn, andere Kernzeiten, Zeitausgleichsregelungen, etc). Durch diese Maßnahmen können die ArbeitnehmerInnen in eigener Verantwortung auf die Belastungen zu reagieren. Auch hier ist feststellbar, dass jede(r) anders reagiert.
Versuchen Sie als Arbeitsgeber durch Änderungen der Gleitzeitregelungen oder der Arbeitszeit, von Zeitausgleich oä eine Verbesserung zu schaffen!