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Josef Schaffer | News | 23.10.2013

Maschinensicherheit – Alte Maschinen, Zu- und Umbauten!

DI Josef Schaffer versucht darzustellen, welche Aspekte im Hinblick auf die Maschinensicherheit bei alten Maschinen oder bei meist selbst getätigten Zu- und Umbauten beachtet werden sollten.

Sie kennen vielleicht die Situation, einige alte Maschinen – natürlich ohne CE-Kennzeichnung – stehen im Betrieb herum, leisten noch ausreichend gute Arbeit und würden von den MitarbeiterInnen nie weggegeben werden. Auch die Kosten für eine neue Anlage will das Management nicht ausgeben.

Zweiter Fall: Eine Anlage, auch schon 2-3 Jahre alt, wurde durch den eigenen Schlosser umgebaut.

Natürlich weiß jeder, dass wir jetzt ein Problem haben – aber da das niemandem wirklich auffällt (nicht der Behörde, dem Arbeitsinspektor oder dem Bearbeiter im Zuge einer § 82b Überprüfung) lebt man mit dieser Situation.

Und jetzt passiert ein Unfall – im Zuge der Nachevaluierung oder den Aufnahmen durch den Arbeitsinspektor erkennt man, dass die Anlage nicht sicher ist.

Wie könnte man vorgehen:

Gefährdungen erkennen

Das Wichtigste ist auszuschließen, dass „unsichere“ Maschinen vorhanden sind – wo nichts passiert, habe ich kaum Probleme.

Das Auffinden von unsicheren Stellen, fehlenden Sicherheitsbauteilen, etc kann jeder einigermaßen versierte Techniker (Schlosser, Abteilungsleiter, Einsteller etc). Möglich wäre auch eine Evaluierung der Maschine durch die Sicherheitsfachkraft.

Stellen Sie dazu eine Checkliste zusammen, wo alle relevanten Punkte angeführt sind – damit ist auch schon eine Dokumentation vorhanden (egal wie genau – immerhin besser als gar nichts).

Gefährdungsbeurteilung

Egal ob grundsätzlich oder nur für ausgesuchte Maschinen – holen Sie sich einen Fachmann/Fachfrau und lassen eine Gefährdungsbeurteilung machen – egal ob gemäß Maschinensicherheitsverordnung (MSV) oder gemäß Arbeitsmittelverordnung. Der Bericht dokumentiert die Sicherheit – die Umsetzung möglicher vorgeschlagener Maßnahmen vorausgesetzt.

Nehmen Sie diese Gefährdungsbeurteilung als Anlass, dass die Bedienungsanleitung überarbeitet wird, vielleicht eine Betriebsanweisung verfasst wird, Anschläge angebracht oder Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben festgelegt werden.

Weitere Vorgangsweise

Damit man nicht immer „hinterherhinkt“ sollten Sie sich einen Ablauf für die Zukunft überlegen. Der wichtigste Punkt dabei wäre, dass bei Zu- oder Umbauten immer eine dokumentierte Abnahme (zumindest mit der oben angesprochenen Checkliste) durch zB die SFK erfolgt.

Gehen Sie Maschinensicherheit aktiv an, insbesondere dort, wo intern Änderungen durchgeführt wurden oder werden!!