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Arbeitsschutzausschuss
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Einrichtung
Der Gesetzgeber hat mit dem ANS-RG den Arbeitsschutzausschuss und den zentralen Arbeitsschutzausschuss nach ASchG neu geregelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453434 -
Sitzungen
Der Arbeitsschutzausschuss ist mindestens zweimal pro Kalenderjahr vom Arbeitgeber einzuberufen. Es ist ein Ergebnisprotokoll mit einem festgelegten Inhalt zu erstellen.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453437 -
Aufgaben
Information und Koordination sind die Gebiete, auf denen der Arbeitsschutzausschuss wichtige Augaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz wahrnimmt.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453440 -
Zentraler Arbeitsschutzausschuss
Der zentrale Arbeitsschutzausschuss ist am Unternehmenssitz einzurichten und nicht nur für mehrere Arbeitsstätten zuständig, sondern auch für solche, an denen kein eigener Arbeitsschutzausschuss eingerichtet ist.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453442 -
Erfordernis eines Arbeitsschutzausschusses
Hier ermitteln Sie, ob in Ihrem Arbeitsstätte ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden muss und leiten Sie daraus ab, ob außerdem ein Zentraler Schutzausschuss für Ihr Unternehmen erforderlich ist. Rechtsgrundlage: §§ 88 und 88a ASchGRegina Holleis | Tool | Dokument-ID: 468590