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Präventionszeit
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Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte
Für Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen gilt eine gemeinsame Präventionszeit, die ua vom Ausmaß der Gefährdung abhängt. Sie kann erforderlichenfalls auch auf sonstige Fachleute aufgeteilt werden.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452843 -
Arbeitnehmerzahl für die Berechnung der Präventionszeit
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte zu der Frage der Berechnung der Präventionszeit und welche Berechnungsgrundlage dazu herangezogen wird.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452885 -
Berechnung der Präventionszeit
In diesem Fachbeitrag finden Sie alles Wissenswerte zu der Berechnung der Präventionszeit und welche Beurteilungskriterien bei den Gefahrenklassen eine Rolle spielen.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452892 -
Weitere Aufteilung der Präventionszeit
In diesem Fachbeitrag finden Sie alles Wissenswerte zu der Aufteilung der Präventionszeit von Sicherheitsfachkräften und worauf Rücksicht zu nehmen ist.Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452895 -
Einrechenbare Tätigkeiten
In die Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte dürfen nur bestimmte Tätigkeiten eingerechnet werden (§ 77 ASchG). In dieser tabellarischen Übersicht erfahren Sie, welche Tätigkeiten eingerechnet werden können.Renate Novak - Maria Lang - Eva Maria Marat - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452900