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Präventivdienste
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Präventivfachkräfte
Nach dem 7. Abschnitt des ASchG müssen Arbeitgeber für jede Arbeitsstätte so genannte Präventivdienste bestellen. Dabei handelt es sich um Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, eventuell auch Arbeitspsychologen und weitere Experten.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249781 -
Grundsätze und gemeinsame Regelungen
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Sicherheitsfachkräfte
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Arbeitsmediziner/innen
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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Zentren
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Präventionszentren
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Arbeitsschutzausschuss
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Sonstige Fachleute
Dieser Fachbeitrag behandelt die Beschäftigung von zusätzlichen ExpertInnen für den ArbeitnehmerInnenschutz, wie zB ArbeitspsychologInnen, wenn es die jeweilige betriebliche Situation in der Praxis erfordert.Renate Novak - Maria Lang - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453444