© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Arbeitssicherheit
-
Allgemeines zum Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
Zur Verringerung der besonderen Gefahren im Verkehrswesen sind daher zum Schutz der Arbeitnehmer/innen auch entsprechende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453810 -
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI)
Dieser Fachbeitrag bietet Ihnen einen Überblick über Wirkungsbereich und Aufgaben des Verkehrs-Arbeitsinspektorats.Reinhart Kuntner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453813 -
Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr)
Die AVO Verkehr regelt, wie die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen im Rahmen von eisenbanrechtlichen und seilbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren bereits bei Antragstellung nachgewiesen werden muss.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453815 -
Allgemeines
Informieren Sie sich hier über den Inhalt der besonderen Schutzvorschriften für das Eisenbahnwesen, etwa im Eisenbahngesetz und der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453827 -
Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)
Die EisbAV enthält eine zusammenfassende Regelung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Gefahrenraum der Gleise. Die Bestimmungen der EisbAV gelten ergänzend zu den allgemeinen Arbeitnehmerschutzbestimmungen.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453832 -
Eisenbahnrechtliche Regelungen
Dieser Beitrag widmet sich Verordnungen zum Eisenbahngesetz, ua der Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung sowie der Straßenbahnverordnung 1999, die Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen im Bereich von Eisenbahnen enthalten.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453838 -
Seilbahnwesen
Seilbahnen sind Eisenbahnen, deren Fahrbetriebsmittel durch Seile spurgebunden bewegt werden. Nähere Regelungen treffen das Seilbahngesetz, die Schleppliftverordnung und die Seilbahn-Überprüfungsverordnung.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453866 -
Luftfahrt
Für die Luftfahrt enthält die Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung (AOCV) besondere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen.Reinhart Kuntner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453869 -
Schifffahrt
Für die Sicherheit bei Tätigkeiten an und im Bereich von Schiffen legen die Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, die Seeschifffahrts-Verordnung und die Schiffstechnikverordnung besondere Anforderungen fest. Erfahren Sie hier Näheres.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453872 -
Post und Telekom
Für den Bereich der Post und Telekom bestehen über das allgemeine Arbeitnehmerschutzrecht hinaus keine besonderen Organisationsvorschriften oder ergänzenden spezifischen Regelungen.Reinhart Kuntner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 453884