© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 047590
Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPV)
§ 6. Allgemeine Sicherungsvorschriften
(1) Förder- und Verkehrswege über Tage und Werksplätze, auf denen regelmäßig Menschen verkehren, sowie die Mannschaftsfahrwege unter Tage sind so instand zu halten, dass bei gewöhnlicher Vorsicht niemand Gefahr läuft, bei ihrer Benützung Schaden zu leiden.
(2) Alle Arbeitsstellen müssen gefahrlos erreichbar sein.
(Anm. d. Red.: § 6 trat gemäß BGBl. II Nr. 416/2010 für den Geltungsbereich des ASchG mit 1. Jänner 2011 für über Tage außer Kraft.)