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Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO)
X. Energieerzeugungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von elektrischer Energie,
von Stadt-, Spalt-, Erd- und Heizgas,
von Wärme in Form von Dampf oder Heißwasser sowie
Anlagen zur WasserversorgungUnbedingt erforderliche Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Anlagen;
Arbeiten, die aus technischen Gründen nur bei einer Betriebseinschränkung oder -abschaltung durchgeführt werden können.
Fernleitungssysteme zum Transport von Erdöl, Erdölprodukten
Arbeiten zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebes dieser Fernleitungssysteme.Müllabfuhr
Müllabfuhr, sofern diese Tätigkeit während der Wochenend- und Feiertagsruhe durchgeführt werden muß.Kläranlagen, Kanalräumung
Unaufschiebbare Arbeiten zur Behebung von Störungen und Gebrechen der Kanalsysteme, Bedienen und Überwachen von Kläranlagen.